Rechtsprechung
   LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,127564
LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10 (https://dejure.org/2010,127564)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.10.2010 - 8 O 112/10 (https://dejure.org/2010,127564)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 8 O 112/10 (https://dejure.org/2010,127564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,127564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen

    Auszug aus LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10
    Grundsätzlich kann eine Klausel, die nicht gegen ein Verbot aus 8§ 308, 309 BGB verstößt, dennoch aus besonderen Gründen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein (BGH NJW 1997, 739).

    Es wäre unzulässig, : auf Grund allgemeiner Überlegungen, die sich nicht aus den Besonderheiten gerade des zu beurteilenden Vertrages ergeben, über die Generalklausel die gesetzgeberische Regelungsabsicht geradezu "auf den Kopf zu stellen" (BGH NJW 1997, 739).

  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Auszug aus LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10
    dahingehend auszulegen, dass es auf den Abschluss des Vertrages und nicht erst auf den vereinbarten späteren Zeitpunkt der Leistungserbringung ankommt (BGH-Entscheidung vom 17.03.1993, Aktenzeichen VIII ZR 180/92, NJW 1993, 1651).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10
    So wie die Leistungen eines Mobilnetzbetreibers gegenüber seinem Kunden als Dienstverträge zu qualifizieren sind (BGH NJW 2002, 361) sind auch die hier streitgegenständlichen Verträge über die Bereitstellung - von ISDN- bzw. DSL-Leitungen als 'Dienstverträge zu klassifizieren.
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus LG Dortmund, 26.10.2010 - 8 O 112/10
    Überschreitung eine Klausel jedenfalls unwirksam ist (BGHZ 90, 280; 120, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht